Seinerzeit gab es mal den Fall einer Frau, die gegen Unternehmen klagte, welche in Stellenanzeigen nicht alle Facetten der Gleichbehandlung berücksichtigt hatten. Schnell hatte die Frau einen Batzen Geld zusammen, bis ein Gericht sie stoppte.
Jetzt hat ein Erzieher geklagt, weil er nicht auf einem Mädcheninternat anfangen kann. Das erste Gericht gab ihm Recht, jetzt ist in einer weiteren Instanz gegen ihn entschieden worden. Schließlich gebe es einen konkreten Grund, warum er als Mann nicht auf einem Mädcheninternat arbeiten dürfe: Die Erzieherinnen kämen dort ja auch mit der Intimsphäre der Mädchen in Berührung.
Ein Argument, das eigentlich genau so auch für gemischtgeschlechtliche Internate gilt. Auch da sind Mädchen, auch die haben eine Intimsphäre. Auf den ersten Blick ist das aktuelle Urteil logisch, auf den zweiten nicht mehr. Abgesehen davon, dass Jungs sich ja auch mit ihren intimen Themen sehr häufig an Frauen wenden müssen, die numerisch den Erziehungssektor dominieren.
Interessanter wäre eine andere Konstruktion gewesen: Ein Junge, dessen Eltern mit Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz einklagen, dass ihr Sohn als Schüler auf ein Mädcheninternat gehen darf. Was würde sich da wohl ein Gericht einfallen lassen, um die Ablehnung rechtlich zu untermauern? Dass Mädchen generell Schutzräume vor männlichen Wesen benötigen? Wäre ja auch diskrimierend. Dass es das Wesen eines Mädcheninternats ist, dass dort keine Jungs sind? Auch nicht wirklich schlüssig, da man ansonsten irgendeine Position in einem Unternehmen so beschreibt, dass sie vom Wesen her für Männer ausgerichtet ist. Dann könnte man weibliche Bewerbungen pauschal ablehnen.
Eigentlich müssten Mädcheninternate verboten werden, wenn die Gleichmachereiparagrafen ernst genommen würden.