Schlimme Geschenke

Kinderschutz Die Übergriffe Erwachsener auf das kindliche Geschlechtsteil dominieren wieder die Schlagzeilen. Nehmt doch alle mal die Finger weg!

Auf der Odenwaldschule und in verschiedenen kirchlichen Schulen wurde viele Jahre lang an den Geschlechtsteilen kleiner Jungs manipuliert, der Aufschrei in unserer Gesellschaft war grenzenlos, als das bekannt wurde.

Erst vor Kurzem wurde ein Mädchen auf einer Schultoilette in Berlin von einem Kinderschänder angegangen. Schon die Vorstellung ist grausam: Alleine und ängstlich auf einem stinkenden öffentlichen Klo, die Farbe an den Wänden blättert ab, dazwischen unzählige Tags, schmirgelndes Toilettenpapier – und dann steht da plötzlich wie im Horrorfilm ein Pädophiler. Na klar darf das nicht sein.

Jetzt werden Berlins Schulen abgeriegelt. Von außen, damit keine für die Kinder gefährlichen Personen eindringen können. Auch innen werden die Einrichtungen mit HighTech-Warnfunktionen ausgestattet, um den Schaden durch jugendliche Amokläufer gering zu halten.

Überwachungskameras, geheime Zahlencodes, Alarmeinrichtungen. Schulen sind bald ähnlich gesichert wie Justizvollzugsanstalten oder forensische Abteilungen in der Psychiatrie. Vor der Schule ist eine Tempo-30-Zone eingerichtet, damit es nicht zum Unfall kommen kann, wenn dann doch mal ein Schüler unbetreut in freier Wildbahn unterwegs ist.

Fast alle finden das gut so. Wer will da schon widersprechen, wenn es heißt: „Wir müssen doch die Kinder schützen.“ Und das tun wir mit deutscher Gründlichkeit. Kinder sind unsere Heiligen der Jetztzeit.

Und natürlich wird von Amtswegen eine Ermittlung eingeleitet, wenn ein Baby am Geschlechtsteil blutend in eine Klinik gebracht wird, ganz augenscheinlich durch Dritte verletzt.
Welch schaurige Vorstellung: Das gesunde Baby wird von den Eltern in die Hände eines Fremden gegeben, der dann mit einem Skalpell teilweise ohne Narkose am kleinen Geschlechtsteil schlitzt. Womöglich noch bei Kerzenlicht wie in einem Grusel-Schocker.
Selbstredend wird da die Staatsanwaltschaft aktiv, anschließend verhandelt das Landgericht Köln. Es muss abgewogen werden: Die Unversehrtheit der Heiligtümer der Jetztzeit gegen die Rituale der Vergangenheit. Plötzlich wird die Beschneidung als Körperverletzung gewertet.

Gläubige Muslime und Juden sind gleichermaßen empört. Die Skalpell-Attacke sei doch „ein Geschenk“ an das Kind, ein Verbot der „schwerste Angriff auf jüdisches Leben seit dem Holocaust“.
Auch auf der Odenwaldschule haben Päderasten ihre Übergriffe selbst als „Geschenk“ gewertet. Stammten die Jungs dort doch oft aus zerrütteten Familien und hatten in ihrem bislang kurzen Leben nur wenig Zuneigung erfahren.

Das Gummigesetz

Als ich noch klein war, wollten viele junge Männer nicht zum Bund. Sie bevorzugten Zivildienst, der Bundeswehr fehlten also Soldaten, um sich gegen die Rote Gefahr aufzustellen. Als Folge wurde der Zivildienst verlängert, um ihn so unattraktiver zu machen.

Im Grundgesetz, Artikel 12, steht: „Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen.“ Also hat damals kurzerhand das Verfassungsgericht entschieden, der Begriff „Dauer“ sei nicht unbedingt zeitlich zu verstehen. Bis zum Ende der Wehrpflicht war fortan der Zivildienst länger. 

Für mich war diese Entscheidung sehr verwirrend, hielt ich doch das Grundgesetz für eine wichtige Säule meiner und unserer Welt, die doch nicht so einfach wegen momentaner Soldatenengpässe eingerissen werden konnte. Wurde sie aber.
Heute haben wir eine ähnliche Situation. Quer durch die Reihe wird eine gesetzliche Frauenquote gefordert. Wenn also in einem von der Quote betroffenen Gremium mehr Männer als Frauen sitzen, kann ein potentieller Bewerber, der als Mann auf die Welt kam, diese Position nicht besetzen. Und zwar nur, weil er ein Mann ist.

Im Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 3, heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes (…) benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Eine gesetzliche Quote würde gegen diesen Artikel verstoßen.

Es ist wahr, dass in vielen Positionen und gesellschaftlichen Bereichen Frauen unterrepräsentiert sind, dass sie oft wegen ihres Geschlechtes benachteiligt wurden und werden. Dagegen sollen sie sich auch erfolgreich wehren können. So, wie es das Grundgesetz vorgibt. Eine ganze „Gender-Industrie“ setzt sich inzwischen mit solchen Benachteiligungen auseinander. Gleichstellungsbeauftragte, Frauenbeauftragte etc. pp. Auch gibt es freiwillige Selbstverpflichtungen in Unternehmen oder in Parteien.

Allerdings darf der Gesetzgeber nicht einfach pauschal Männer wegen ihres Geschlechtes benachteiligen, was er durch eine solche Gesetzgebung täte. Oder darf er vielleicht bald doch. Wenn nämlich das Verfassungsgericht demnächst feststellt, dass sich der Begriff „Geschlecht“ nicht unbedingt auf das Mann- und Frausein bezieht.